Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)

Allgemeine Vermietbedingungen der Zirgon IT-Vermietungsgesellschaft mbH

 

1. Geltungsbereich

Verträge der Zirgon IT-Vermietungsgesellschaft mbH (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Zustandekommen des Mietvertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

3. Selbstabholung der Mietsache

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von drei Monaten und mehr, ist die Miete für die ersten drei Monate im Voraus zu bezahlen und für die Folgemonate bzw. anteilige Folgemonate (wegen Mietende) jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

4. Lieferung der Mietsache durch den Vermieter

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin zu entrichten. Bei Mietzeiten von drei Monaten und mehr (Langzeitmiete) ist die Miete für die ersten drei Monate spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin im Voraus zu bezahlen und für die Folgemonate bzw. anteilige Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Es gilt der jeweilige Lieferpreis (Versandkosten) des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot mitgeteilt wird.

5. Abholung der Mietsache durch den Vermieter

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Abholort, Abholdatum und Uhrzeit muss vom Mieter vor Mietbeginn schriftlich angezeigt werden. Sollte der Abholungsauftrag nicht ausgeführt werden können, die der Mieter zu vertreten hat, werden die anfallenden Mehrkosten vom Mieter übernommen. Es gilt der jeweilige Abholpreis des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot mitgeteilt wird.

6. Lieferung mit Installationen und Zubehör

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation oder Zubehör gilt insbesondere Punkt 11 dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter vor Lieferung.

7. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich per E-Mail (anfragen@ipadverleih.com) anzuzeigen. Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz oder Zweigstelle erfolgen. Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

9. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

10. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers können wir wahlweise auf Vertragserfüllung
bestehen oder ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten fordern:
bei mehr als 30 Tagen vor Mietbeginn 10%  des Auftragswertes.
bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Auftragswertes,
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes,
bis 8 Tage vor Mietbeginn 75% des Auftragswertes,
bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des Auftragswertes.
Der Vermieter ist berechtigt, sofern er einen eventuell höheren Schaden nachweisen kann, diesen
vom Kunden zu fordern.

11. Versicherung und Haftung des Mieters

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache ohne vorherige Genehmigung des Vermieters weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

Der Mieter trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von dem Vermieter durchgeführt wird. Sofern die Mietsache ohne Transportversicherung verschickt wird, haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert der Mietobjekte. Der Mieter verpflichtet sich beim Rückversand der Mietsache an den Vermieter, folgende Empfängeradresse zu verwendet: Tablet & iPadverleih Deutschland, Sachsstraße 18 in 50259 Pulheim. Für weitere Ergänzungen die zu einem Verlust der Mietsache oder Diebstahl führen haftet der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich etwaige Einfuhrzölle oder andere Gebühren zu entrichten, die durch eine grenzüberschreitende Vermietung verursacht wird.

Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verantwortlich.

Die Unterschlagung der Mietsache aus welchen Gründen auch immer, wird mit einer sofortigen Strafanzeige geahndet. Die Kosten für die damit verbundene zivilrechtliche Klage und dem Inkassodienst trägt der Mieter.

12. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

13. Zahlungen des Mietzinses und Prüfungen

Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an den Vermieter zu leisten, und zwar so, dass der Vermieter den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Mieters. Zu Aufrechnungen ist der Mieter nicht berechtigt. Unterzeichnet der Mieter das ihm ausgehändigte oder zugesandte Mietangebot, willigt er somit ein, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Rahmen seines Anmietungswunsches, für diese Zwecke durch den Vermieter genutzt werden dürfen.

14. Sicherheitsleistungen (Kaution)

Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet auf das Verlangen des Vermieters, vor Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme zu leisten. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von dem Vermieter festgelegt, die in dem Mietangebot aufgezeigt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

15. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: Zirgon IT-Vermietungsgesellschaft mbH, WALZWERK, Atelier 79, Rommerkirchenerstr. 21, 50259 Pulheim.

16. Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Pulheim vereinbart.

Stand: 02.08.2016

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